Allgemeine Geschäftsbedingungen für Yachtcharter etc.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: 10.03.2019)
für alle Geschäftsvorfälle außer Segeln aktiv! z.B. Yachtcharter, Hausboote, Mitsegeltörns
DMC-Reisen und seine Partnerfirmen: DMC-Reisen Mühlbauer tritt für die im Prospekt bzw. im Internet aufgeführten Partnerfirmen als Vermittler, nicht als Reiseveranstalter auf. Die in diesem Prospekt genannten Yachten/Törns/Reisen werden von DMC als Vermittler im Namen, Auftrag und auf Rechnung der Partner/Eigner im In- und Ausland vermittelt. Zusätzlich zu diesen Bedinungungen gelten die Reise- und Geschäftsbedingungen/Chartervertrag der jeweiligen Partnerfirma. Einrichtungsvarianten einzelner Yachten können sich von ausgedruckten Grundrissen unterscheiden. Die internationalen DMC-Partner behalten sich Ausstattungsänderungen vor. Eventuelle Steuern und gesetzliche Abgaben sind in den Charterpreisen enthalten. Bei den angegebenen Charterpreisen handelt es sich um die orginalen uns von den Partnern zur Verfügung gestellten Preise ohne Aufschläge. Preisänderungen behalten wir uns ausdrücklich vor.
Bezahlung: Mit Vertragsabschluß wird sofort eine Anzahlung fällig. Die Höhe richtet sich nach den Zahlungsbedingungen der jeweiligen Partnerfirma. Die Restzahlung wird meist 6-4 Wochen vor Reiseantritt fällig, gemäß den Partnerbedingungen. Die Zahlungsmodalitäten sind in der Auftragsbestätigung aufgeführt. Die Unterlagen werden dem Kunden je nach seiner Wahl, nach Eingang seiner Zahlung, von DMC-Reisen cirka 10 Tage vor Abreise ausgehändigt oder zugeschickt.
Wenn nichts anderes vereinbart wird gilt das Folgende: Mit Vertragsabschluß werden sofort 50% des im Reiseprogramm ausgeschriebenen Reisepreises fällig. Die Restzahlung von 50% wird 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Die Unterlagen werden dem Kunden nach Eingang seiner Zahlung cirka 10 Tage vor Abreise ausgehändigt oder zugeschickt.
Rücktritt durch den Kunden: Der Kunde kann bis zum Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem RV, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim RV. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der RV Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der RV kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentuelen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren: - Bis 30 Tage vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises, - ab 29 Tage vor Reiseantritt 100 % des Reisepreises.
Bei Stornierung des Buchungsauftrages, und bei Umbuchung durch den Kunden, erhebt DMC-Reisen eine Bearbeitungspauschale, die je nach Aufwand bei der Bearbeitung der Kundenwünsche erhoben wird, für jeden Fall mindestens 100 Euro.
Die Charterfirmen selbst erheben i.d.R. Stornokosten von 50% bis 4 Wochen vor der Reise, dann 100%.
Preisauszeichnungen in Fremdwährung werden zum Tageskurs abgerechnet.
Der Sicherungschein zur Absicherung des Charterpreises wird, auf Kundenwunsch, zusammen mit der Auftragsbestätigung/Rechnung ausgehändigt
Alle Angaben in Angeboten, eMails, Web-Datenbank und Katalog wurden nach bestem Wissen gemacht. Änderung des Verfügbarkeitsstatus, Irrtümer und Preisänderungen vorbehalten. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei vom Charterer/Reisenden festgestellten Mängeln sind diese unverzüglich der Charterbasis/Reiseleitung anzuzeigen. Nur bei detaillierten Angaben kann für schnelle Abhilfe gesorgt werden. Extratipp: Ein sorgfältiger Eincheck bei der Schiffsübernahme bringt ev. Mängel zutage und sie können schnell und unbürokratisch beseitigt werden.
Während des Törns kann eine Ersatzbeschaffung/Reparatur u.U. nicht an jedem Ort möglich sein. Das Stützpunktpersonal gibt hilfreiche Anweisungen zur Schadensminimierung/Reparatur. Mängel, die beim Eincheck nicht im Protokoll vermerkt werden können beim Auscheck Kosten verursachen. check it out!!! Unbedingt sofort ein Schadensprotokoll erstellen! Auf Wunsch können Kautions-, Skipper- und Reiserücktrittskosten-Versicherungen von Yacht-Pool-Versicherungen und Europäische Versicherung etc. bei DMC-Reisen abgeschlossen werden.
Info zum Funkzeugnis: In Deutschland, Kroatien, Slowenien, und in weiteren Ländern muss der Skipper über ein Sprechfunkzeugnis verfügen, wenn eine Funkanlage an Bord ist (ist bei Charteryachten üblich).
Irrtum und Änderung vorbehalten.
DMC-Reisen Mühlbauer
Ust.ID-Nr: 145/219/50154
Die Flottille von DMC-Reisen vor einer Taverne in der Türkei